MAZ 10.11.2018: Landesregierung reagiert auf Gerichtsurteil – Zwischen Cottbus und Schwarzheide soll Verbot umgesetzt werden Von Martina Burghardt
Fürstenberg/Havel. Tag und Nacht donnern Transit-Lkws durch Fürstenberg/Havel und andere Städte und Gemeinden an der B 96. Seit Jahren engagieren sich Bürgerinitiativen und Politiker für ein Durchfahrtverbot. Diese Forderung haben sie nun erneuert. Anlass dafür ist eine gerichtliche Entscheidung zum Verbot des Lkw-Transitverkehrs auf der B 169 zwischen Cottbus und Schwarzheide, auf den die Brandenburgische Landesregierung jetzt reagiert hat.
„Die Anordnung eines Durchfahrtsverbotes für Lkw an Stellen, an denen eine weniger belastende Ausweichmöglichkeit besteht, ist ein Instrument, mit welchem ein vernünftiger Kompromiss zwischen den Interessen des Transportgewerbes und den Interessen der Anwohner von stark befahrenen Straßen erreicht werden kann“, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung vom Arbeitskreis Lebendiges Fürstenberg, dem Nabu-Regionalverband Gransee, dem BUND Neubrandenburg, dem Aktionsbündnis B96-Ausbau – so nicht, von Bündnis 90/Die Grünen Oberhavel, von der OHV-Kreistagsvorsitzenden Andrea Suhr (SPD) sowie Lothar Kliesch, Vorsitzender der SPD OHV, Stadtverordneter in Fürstenberg und Mitglied des Kreistages OHV.
Seit 2005 ist die Autobahn A 20 fertig gestellt. Sämtlicher Verkehr von den Ostseehäfen kann seitdem die Metropolregion Berlin bequem auf den Autobahnen A 19/A 24 und A 20/A 11 erreichen. Die Stadt Fürstenberg stellte im November 2011 beim Landratsamt Oberhavel einen Antrag auf die Einführung eines Nachtfahrverbots für Transit-Lkws und erneuerte diesen Antrag im Mai 2012, im November 2012 sowie im Februar 2017.
Der Arbeitskreis Lebendiges Fürstenberg und die Bürgerinitiative B 96 raus haben sich im August 2017 mit dieser Forderung an das Landratsamt gewandt. Auf einer Veranstaltung des Vereins Brückenschlag schlossen sich im September 2017 die anwesenden Landespolitiker von CDU, Linken und Grünen der Forderung an. Alle Anträge blieben bis heute folgenlos.
„Wir fordern das Landratsamt Oberhavel auf, zum Schutz der an der B 96 wohnenden Bürger auch die B 96 zwischen Oranienburg und der Landesgrenze zu Mecklenburg für den LKW-Transitverkehr zu sperren“, heißt es in der aktuellen Stellungnahme. In Kooperation mit dem Landratsamt Mecklenburgische Seenplatte soll das Durchfahrtsverbot auf die gesamte Strecke zwischen Neubrandenburg und Oranienburg erweitert werden. Vergangene Woche hatte sich die Brandenburger Landesministerin für Infrastruktur und Landesplanung Kathrin Schneider mit den Landräten der Kreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz und dem Oberbürgermeister von Cottbus geeinigt, auf der B 169 zwischen Cottbus und Schwarzheide zeitnah ein Durchfahrtsverbot für Lkws im Transitverkehr anzuordnen und damit auf die Autobahnen A 13/A 15 zu leiten. Dies hatten an der B 169 wohnende Bürger seit Jahren von den Landratsämtern gefordert. Schließlich klagten sie gegen die ablehnenden Bescheide und bekamen im April 2017 vor dem Verwaltungsgericht Cottbus Recht. Die vom Landratsamt Oberspreewald-Lausitz eingelegte Berufung wurde im Mai 2018 vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg abgelehnt.
Jetzt, fünf Monate später, hat die Landesregierung reagiert und zusammen mit den zuständigen Landräten vereinbart, das beantragte Durchfahrtsverbot für Transit-Lkws doch einzuführen. „Leider musste hier mal wieder erst die Justiz eingeschaltet werden, bevor Politik und Verwaltung im Interesse der Anwohner tätig wurden“, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme aus Fürstenberg. „Wir freuen uns mit den Anwohnern der B 169, dass es ihnen mit beharrlichem Engagement gelungen ist, ein Durchfahrtsverbot für Transit-Lkws zu erreichen.“ Man begrüße es, dass sich jetzt erstmals die Landesministerin Kathrin Schneider für die Einführung eines Durchfahrtsverbotes für Transit-Lkws in Brandenburg einsetzt.
Damit folge Brandenburg endlich dem Vorgehen anderer Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen. Dort gebe es zum Schutz der Anwohner seit vielen Jahren Durchfahrtsverbote für Transit-Lkws auf Bundesstraßen, so zum Beispiel auf der B 4 zwischen Lüneburg und Braunschweig und auf der B 27 zwischen Friedland und Fulda.